Lehre

Lehrveranstaltungen

Liebe StudentInnen,

der Lehrstuhl bietet eine Vielzahl von Modulen in Bachelor- und Masterstudiengängen an. Im Folgenden finden Sie die inhaltichen Beschreibungen der einzelnen Lehrveranstaltungen. Das Modulangebot des jeweiligen Semesters sowie die einzelnen Termine der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis. Melden Sie sich bitte ebefalls in Moodle zu den jeweiligen Kursen an, um alle aktuelle Informationen zu erhalten.

Externes Rechnungswesen

Registrierung in Moodle
Alle aktuellen Informationen zu der Veranstaltung werden auf der Lernplattform Moodle laufend bekannt gegeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie nachdrücklich, sich vor dem Semesterbeginn in Moodle zu registrieren und den dort veröffentlichten Informationen und Nachrichten im Laufe des Semesters zu folgen.

Allgemein
Im Rahmen der Veranstaltung sollen den Studierenden das Basiswissen zur Buchführungstechnik und Bilanzierung nach HGB vermittelt werden. Sie sollen sich mit der modellhaften Abbildung von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten (Geschäftsvorfällen) im Rahmen der Finanzbuchhaltung beschäftigen und befähigt werden, die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des externen Rechnungswesens in ihren Auswirkungen einzuordnen. Sie sollen die Fähigkeit erlangen, die doppelte Buchführung anhand von konkreten Geschäftsvorfällen anzuwenden und in die Lage versetzt werden, sich selbständig die Aussagen der grundsätzlichen Bilanzierungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu erschließen und im Rahmen der Bilanzierung von konkreten Praxisfällen umzusetzen. Die Inhalte des Moduls sind:

    • Teilbereiche des Rechnungswesens und deren Aufgaben
    • Grundbegriffe des externen Rechnungswesens
    • Gesetzliche Grundlagen des externen Rechnungswesens
    • Grundzüge der Doppik
    • Sonderfragen der Handels- und Industriebetriebe
    • Die Handelsbilanz
    • Die Gewinn- und Verlustrechnung

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Registrierung in Moodle
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Voraussetzung
Die Studierenden müssen sich vor den Lehrveranstaltungen den Stoff aus Kudert, Steuerrecht leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag (ohne die Lektionen 12 und 14) im Eigenstudium erarbeiten. In der Veranstaltung wird die Kenntnis des Stoffs als bekannt vorausgesetzt.

Allgemein
Das Ziel des Studienschwerpunkts ist eine erste berufsfeldorientierte Ausbildung. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Probleme der Unternehmensbesteuerung zu erkennen und Lösungsansätze zu formulieren sowie die Steuern in das unternehmerische Zielsystem zu integrieren.
Die Grundlage der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre stellt das materielle Steuerrecht dar. Deshalb beschäftigt sich die Veranstaltung mit den Steuerarten und den dazugehörenden gesetzlichen Regelungen des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes. Dieses Grundwissen findet dann bei der Beurteilung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und der Behandlung steuerlicher Fragen von Unternehmen Anwendung, wobei den Mitunternehmerschaften eine besonders intensive Betrachtung zukommt. Hierbei geht es insbesondere um die Behandlung steuerlicher Probleme der Beziehungen einer Personengesellschaft zu ihren Gesellschaftern sowie die Beziehung der Gesellschafter untereinander.

 

Fallstudienseminar "Internationale Steuerlehre" 

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Voraussetzung
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Fallstudienseminar ist, dass Sie die Veranstaltung „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ oder das Modul „Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht“ erfolgreich abgeschlossen haben.

Allgemein
Das Seminar setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, für die Anwesenheitspflicht besteht:

Baustein 1: Zunächst erhalten die Studierenden eine kurze Einführung in das internationale und europäische Steuerrecht.

Baustein 2: Anschließend sind von Studierendenteams Teile der Fallstudie zur Internationalen Steuerlehre zu bearbeiten und zu präsentieren. Diese Präsentationen (mit Handout) werden benotet (max. 90 Punkte). Außerdem ist von jedem Team ein Koreferat zu halten, in dem sowohl die schriftliche als auch die mündliche Leistung eines anderen Teams begutachtet wird. Darüber hinaus ist eine aktive Beteiligung an den Diskussionsrunden erforderlich. Das Koreferat und die Diskussionsbeteiligung werden ebenfalls benotet (insgesamt max. 30 Punkte).

Baustein 3: Zum Abschluss findet ein Unternehmensworkshop bei PwC Berlin zur internationalen Steuerlehre statt. Die Teilnahme ist obligatorisch! Im Rahmen des Unternehmensworkshops werden Praktikumsplätze bei PwC Berlin vergeben.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 10. bis 14. Januar 2010.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 9. bis 13. Januar 2011.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 8. bis 12. Januar 2012.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 6. bis 11. Januar 2013.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 12. bis 16. Januar 2014.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 11. bis 15. Januar 2015.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Szklarska Poręba 10. bis 14. Januar 2016.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Wroclaw 8. bis 11. Januar 2017.

Informationen und Bilder zum Workshop "Internationale Steuerlehre" in Wroclaw 7. bis 10. Januar 2018.

Informationen und Bilder zum Fallstudienseminar "Internationale Steuerlehre" in Altenberg, 20. bis 23. Januar 2019.

 

Fallstudienseminar FACTs

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Voraussetzung
Die Studierenden sollten sich mindestens im 4. Fachsemester befinden, da grundlegende Kenntnisse des internen und externen Rechnungswesens vorausgesetzt werden.

Allgemein
Das Fallstudienseminar soll den Studierenden verdeutlichen, dass die FACT-Bereiche Finance, Accounting, Controlling & Taxation nicht unverbunden nebeneinanderstehen, sondern interdisziplinär zu betrachten sind.

 

Fallstudienseminar "Fußball, Bilanzen und Steuern"

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Allgemein
Die Teilnehmer am Fallstudienseminar werden eine Fallstudie zum Thema Bilanzierung und Besteuerung im Bereich des professionellen Fußballsports erhalten. Im Mittelpunkt wird ein fiktiver Fußballverein stehen, für den im Verlauf der Fallstudie verschiedene Sachverhalte bzw. Geschäftsvorfälle bilanziell und/oder steuerlich aufgearbeitet werden müssen.

 

Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht

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Voraussetzung
Es wird unterstellt, dass die Teilnehmer zumindest Grundkenntnisse im nationalen und internationalen Steuerrecht haben. Sollten diese nicht vorhanden sein, wird empfohlen, zuvor die Lehrbücher "Steuerrecht leicht gemacht" sowie "Internationales Steuerrecht leicht gemacht" jeweils in der aktuellen Auflage durchzuarbeiten. Eine Teilnahme ohne entsprechende steuerliche Vorkenntnisse (mindestens aus dem Lehrbuch Kudert, Steuerrecht leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag) ist nicht zielführend.

Allgemein
Das Modul richtet sich an Studenten der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Veranstaltung zielt darauf ab, das Grundverständnis für die steuerliche Beeinflussung von grenzüberschreitenden Investitionsentscheidungen zu festigen und zu vertiefen. Weiterhin soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Handlungsalternativen zu erkennen. Hierzu werden die Hörer auch mit der üblichen Prüfungsmethodik vertraut gemacht. Ziel ist es, dass die Studierenden später selbständig in der Lage sind, unbekannte Fälle des internationalen Steuerrechts methodisch überzeugend zu lösen.

 

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

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Allgemein
Den Studierenden sollen insbesondere Kenntnisse über die Systematik des Umsatzsteuerrechts sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene vermittelt werden. Dabei sollen sowohl das systematische Lesen von Gesetzen sowie die Anwendung und Interpretationstechniken dieser Normen als auch Gesetzesinhalte vermittelt werden. Ziel ist es, dass die Studierenden später selbstständig in der Lage sind, die vermittelten Techniken auf praktische Sachverhalte und veränderte Rechtsgrundlagen bspw. in der Steuerberatung anzuwenden. Die Inhalte des Moduls sind:

    • Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen
    • Innergemeinschaftliche Lieferungen / Innergemeinschaftlicher Erwerb
    • Umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhr / Ausfuhr
    • Umsatzsteuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften
    • Vorsteuerabzug
    • Vorsteuerkorrektur
    • Besteuerungsverfahren

Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht

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Allgemein
Anhand von Quellenstudien und Präsentationen werden die aktuellen Entwicklungen im Außensteuer-, Abkommens- und Europarecht diskutiert. Themenschwerpunkte sind gesetzliche Änderungen, wesentliche Urteile des BFH und des EUGH sowie neue Meinungsäußerungen der Finanzverwaltung.
Die Teilnehmer sollen Erkenntnisse über die aktuellen Entwicklungen des Außensteuer-, des Abkommens- und Europarechts erhalten. Sie sollen einen vertieften Einblick in die Entwicklung und Analyse von Rechtsnormen sowie finanzgerichtliche, verfassungs- und europarechtliche Rechtsprechung erhalten und in der Lage sein, ihre fachliche und methodische Kompetenz im wissenschaftlichen Diskurs nachzuweisen.

 

Deutsche Abkommenspolitik

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Allgemein
Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen ist für die grenzüberschreitende Besteuerung von besonderer Bedeutung. Denn während im grenzüberschreitenden Sachverhalt regelmäßig gleichzeitig der Wohnsitzstaat nach dem Universalitätsprinzip und der Quellenstaat nach dem Territorialitätsprinzip steuerlich auf einen wirtschaftlichen Sachverhalt zugreifen möchten, regeln die Doppelbesteuerungsabkommen, welche zwischenstaatlichen Maßnahmen die Besteuerungsrechte auf bilateraler Ebene verteilen, um auf diesem Weg Doppelbesteuerung zu vermeiden. Während Steuerpflichtige in der Regel vorrangig daran interessiert sind, dass ihre Einkünfte nur einmal besteuert werden, geht es auf staatlicher Ebene um die Besteuerungsbefugnis, d.h. um das der Besteuerungshoheit zustehende Steuersubstrat. Es liegt auf der Hand, dass dabei Staaten – je nach wirtschaftspolitischer Ausrichtung – unterschiedliche Ziele innerhalb der von ihnen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen verfolgen. Gegenstand der Veranstaltung ist die deutsche uni- oder multilaterale Strategie, um bestimmte Zielsetzungen zu erreichen. Dabei werden sowohl abstrakte Grundsatzfragen, wie z.B. die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Basis von Anrechnungs- oder Freistellungsmethode, als auch konkrete Einzelfragen, wie z.B. die Verteilung des Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften, analysiert. Untersuchungsgegenstand sind stets die Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland sowie die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Veranstaltung gibt den Studierenden im Rahmen einer Vorlesung eine Einführung in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Hierbei werden grundlegende Kenntnisse bezüglich der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen, der Verteilung der Besteuerungsrechte sowie der Vermeidung der Doppelbesteuerung besprochen.

 

Einführung in das deutsche Außensteuergesetz

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Allgemein
Das deutsche Außensteuergesetz ist für die steuerliche Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte von herausragender Bedeutung. Gleichwohl findet dieses Themengebiet während der universitären Ausbildung geringe Berücksichtigung, sodass Studierende regelmäßig erst während ihrer Tätigkeit in Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit dieser Materie konfrontiert werden. Ziel des Seminars ist es daher, den Studierenden einen breiten Überblick über eines der komplexesten Rechtsgebiete des deutschen internationalen Steuerrechts zu verschaffen, um sie insb. auf eine spätere Tätigkeit in einer international ausgerichteten Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzubereiten.
Die Veranstaltung gibt den Studierenden eine Einführung in das Regelwerk des deutschen Außensteuergesetzes. Hierbei werden grundlegende Kenntnisse der Regelungssystematik im Rahmen der Einführungsvorlesung erworben. Die Veranstaltung zielt neben dem Erwerb eines fachlichen Fundaments ebenso auf die Vertiefung der Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens sowie der didaktischen Vermittlung der erworbenen Kenntnisse ab.

 

Einführung in das steuerliche Verfahrensrecht (Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung)

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Allgemein
Das Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Studierenden materielle Kenntnisse im steuerlichen Verfahrensrecht einschließlich der Finanzgerichtsordnung und des Steuerstrafrechts zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Ökonomen mit geringen juristischen Vorkenntnissen. Die Veranstaltung umfasst auch einen Unternehmensworkshop mit Fallstudie.

 

Fallstudienseminar "Wechselwirkungen und Spannungen zwischen den Steuerarten"

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Voraussetzungen
Grundkenntnisse in den Personensteuern (einschließlich Internationales Steuerrecht), Objektsteuern und Verkehr- und Verbrauchsteuern werden empfohlen.

Allgemein
Das Fallstudienseminar soll den Studierenden verdeutlichen, dass die einzelnen deutschen Steuerarten (Personensteuern, Objektsteuern und Verkehr- und Verbrauchsteuern) nicht unverbunden nebeneinanderstehen, sondern interdisziplinär zu betrachten sind. Anhand von Quellenstudien und Präsentationen sollen die Seminarteilnehmer in die Lage versetzt werden, die steuerartenübergreifenden Auswirkungen zu erkennen. Dabei sollen sie einen vertieften Einblick in die Wechselwirkungen der Rechtsnormen der verschiedenen Steuerarten sowie finanzgerichtliche Rechtsprechung bzw. Verlautbarungen der Finanzverwaltung erhalten und in der Lage sein, ihre fachliche Kompetenz im wissenschaftlichen Diskurs nachzuweisen. Die Veranstaltung versteht sich als Ergänzung u.a. zu den Veranstaltungen „Strukturierungen im Internationalen Steuerrecht“, „Nachfolgeplanung und Steuern“ und „Umsatzsteuer im Binnenmarkt“.

 

Internationale steuerliche Strukturierungen

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Allgemein
Unternehmenssteuern sind heute zu einem wesentlichen Kostenfaktor geworden, dem sich ein Unternehmen kaum entziehen kann. Demzufolge ist der Einfluss der Steuern auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu berücksichtigen. In der Veranstaltung wird gezeigt, bei welchen Entscheidungen die Steuern des Unternehmens besonders relevant sind, und welche Gestaltungsmöglichkeiten es je nach Planungsbereich gibt, um den Gewinn nach Steuern zu maximieren.
Die Veranstaltung soll neben der Vermittlung von Faktenwissen der methodischen Schulung dienen. Daher werden die im Vorlesungsteil dargestellten Modellierungen in den begleitenden Übungen wieder aufgenommen und anhand von Datenvariationen analysiert und durch Sensitivitätsanalysen ergänzt. Grundkenntnisse des nationalen und internationalen Steuerrechts werden vorausgesetzt. Studierende, die hier Defizite haben, sollten die Inhalte unbedingt umgehend mit Kudert, Internationales Steuerrecht leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag, nacharbeiten.

 

Internationales Steuerrecht

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Voraussetzung
Es wird verlangt, dass die Teilnehmer zumindest Grundkenntnisse im nationalen und internationalen Steuerrecht haben. Sollten diese nicht vorhanden sein, wird empfohlen, zuvor die Lehrbücher "Steuerrecht leicht gemacht" sowie "Internationales Steuerrecht leicht gemacht" jeweils in der aktuellen Auflage durchzuarbeiten. Eine Teilnahme ohne entsprechende steuerliche Vorkenntnisse (mindestens aus dem Lehrbuch Kudert, Steuerrecht leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag,) ist nicht zielführend.

Allgemein
Das Modul richtet sich an Studenten der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.
Die Veranstaltung zielt darauf ab, das Grundverständnis für die steuerliche Beeinflussung von grenzüberschreitenden Investitionsentscheidungen zu festigen und zu vertiefen. Weiterhin sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Handlungsalternativen zu erkennen. Hierzu werden sie auch mit der üblichen Prüfungsmethodik vertraut gemacht. Ziel ist es, dass die Studierenden später selbständig in der Lage sind, unbekannte Fälle des internationalen Steuerrechts methodisch überzeugend zu lösen.

 

Nachfolgeplanung und Steuern

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Allgemein
Die Teilnehmer sollen einen Überblick über die einzelnen Aspekte einer Nachfolgeplanung mit dem Schwerpunkt Steuern erhalten. Eine Nachfolge zu planen, bedeutet den Generationswechsel von Privat- und Betriebsvermögen zu optimieren. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt dabei auf der steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge. Als Voraussetzung hierfür wird zunächst ein Überblick über die folgenden Themengebiete vermittelt:

    • Einführung in das Erbrecht sowie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht;
    • Ertragsteuerliche Aspekte der teil- und unentgeltlichen Rechtsnachfolge (vorweggenommene Erbfolge - Erbauseinandersetzung bei mehreren Erben - der Erbe im Einkommensteuerrecht);
    • Nachfolgeplanung aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Im Anschluss werden Gestaltungsansätze zur steuerlich optimalen Vermögensübergabe sowohl im Privat- als auch Unternehmensbereich besprochen. Hierbei wird insbesondere auf die folgenden Aspekte eingegangen:

    • Nachfolgeplanung für Unternehmer an der Schnittstelle zwischen Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht;
    • Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht;
    • Stiftungen und Trusts als Instrument der Nachfolge für Privat- und Unternehmensvermögen;
    • der internationale Erbfall.

 

Steuerbilanzen

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Voraussetzung
Solide Kenntnisse in der Rechnungslegung werden vorausgesetzt. Daher sollten im Vorfeld die Inhalte aus Kudert/Sorg, Rechnungswesen leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag, sowie Kudert/Sorg, Steuerbilanzen leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag, im Eigenstudium durchgearbeitet werden.

Allgemein
Das Handels- und Steuerrecht sind durch das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip verknüpft. Jedoch führen steuerliche Sondervorschriften zu abweichenden Aktivierungs-, Passivierungs- und Bewertungsansätzen in der Steuerbilanz, wodurch die Komplexität der steuerlichen Gewinnermittlung sowie Bilanzierung in der Realität stetig zunimmt. Vor diesem Hintergrund widmet sich das Seminar „Steuerbilanzen“ zum einen der Diskussion wissenschaftlicher Problemstellungen im Kontext der steuerlichen Bilanzierung und zum anderen soll das Seminar Einblicke in die Behandlung aktueller, praxisnaher, steuerbilanzieller Fragstellungen bieten.
Das Modul führt die Studierenden im Rahmen einer Vorlesung in das deutsche Bilanzsteuerrecht ein. Beginnend mit einem kurzen Überblick über den Begriff und das System der Grund­sätze ordnungsmäßiger Bilanzierung werden die handelsrechtlichen Aktivierungs-, Passivierungs- und Bewertungsnormen behandelt. Darauf aufbauend werden die steuerlichen Bewertung- und Bilanzierungsvorschriften anhand der aktuellen Literatur, Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung systematisch und beispielhaft gewürdigt.

 

Steuerstrafrecht

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Allgemein
Das Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Studierenden materielle Kenntnisse im Steuerstrafrecht zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Ökonomen mit geringen juristischen Vorkenntnissen. Die Veranstaltung umfasst auch einen Unternehmensworkshop mit Fallstudie bei FGS Berlin.

 

Umsatzsteuer im europäischen Binnenmarkt

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Allgemein
Den Studierenden sollen insbesondere Kenntnisse über die Systematik des Umsatzsteuerrechts sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene vermittelt werden. Dabei sollen sowohl das systematische Lesen von Gesetzen sowie die Anwendung und Interpretationstechniken dieser Normen als auch Gesetzesinhalte vermittelt werden. Ziel ist es, dass die Studierenden später selbstständig in der Lage sind, die vermittelten Techniken auf praktische Sachverhalte und veränderte Rechtsgrundlagen bspw. in der Steuerberatung anzuwenden. Die Inhalte des Moduls sind:

    • Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen
    • Innergemeinschaftliche Lieferungen / Innergemeinschaftlicher Erwerb
    • Umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhr / Ausfuhr
    • Umsatzsteuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften
    • Vorsteuerabzug
    • Vorsteuerkorrektur
    • Besteuerungsverfahren

 

Wirtschaftsprüfung

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Voraussetzung
Solide Kenntnisse in der Rechnungslegung werden vorausgesetzt. Zur Auffrischung werden empfohlen: Kudert/Sorg, Rechnungswesen leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag sowie Kudert/Sorg/Höppner/Leitsch, IFRS leicht gemacht, aktuelle Auflage, Duncker & Humblot Verlag.

Allgemein
Das Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Studierenden den Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers sowie die daran anknüpfenden Chancen und Herausforderungen des Berufsstandes näher zu bringen (institutioneller Wissenschaftsansatz). Daneben wird das Bilanzsteuerrecht thematisiert (funktionaler Wissenschaftsansatz).

Übersicht laufende und künftige Lehrveranstaltungen

Bachelor - Grundlagen

  • Externes Rechnungswesen

Bachelor - Schwerpunktbildung

  • Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Fallstudienseminar "FACT"
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Master

  • Einführung in das steuerliche Verfahrensrecht (AO/FGO)
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Einführung in das deutsche Außensteuergesetz
  • Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt
  • Fallstudienseminar "Wechselwirkungen und Spannungen zwischen den Steuerarten"

Bachelor - Grundlagen

  • Externes Rechnungswesen

Bachelor - Schwerpunktbildung

  • Fallstudienseminar "Internationale Steuerlehre"
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht

Master

  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Nachfolgeplanung und Steuern

Bachelor - Grundlagen

  • Externes Rechnungswesen


Bachelor - Schwerpunktbildung

  • Fallstudienseminar "Fussball, Bilanzen und Steuern"
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Umsatzsteuer im Binnenmarkt


Master

  • Einführung in das steuerliche Verfahrensrecht (AO/FGO)
  • Deutsche Abkommenspolitik
  • Wirtschaftsprüfung
  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht
  • Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt

Bachelor - Grundlagen

  • Externes Rechnungswesen


Bachelor - Schwerpunktbildung

  • Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Steuerrecht


Master

  • Einführung in das deutsche Außensteuergesetz
  • Steuerstrafrecht

Lehrstuhlkontakt

Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Sprechzeiten

Mo - Mi: 8:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.